Wenn ein KI-Modell über Nacht abgeschaltet wird
Am 12. Juni 2026 musste das US-Unternehmen Anthropic seine beiden leistungsstärksten KI-Modelle, Claude Fable 5 und Claude Mythos 5, weltweit abschalten. Der Grund? Eine Anweisung der US-Regierung, nur wenige Tage nach dem Start. Für Kanzleien wirft der Vorgang eine Frage auf, die über diese beiden Modelle hinausreicht: Wie verlässlich ist eine KI-Infrastruktur, deren Verfügbarkeit von der Exportentscheidung einer fremden Regierung abhängt?

Was am 12. Juni geschah
Nach Darstellung von Anthropic ging am Abend des 12. Juni um 17:21 Uhr US-Ostküstenzeit eine Exportkontrollverfügung des US-Handelsministeriums ein. Sie untersagt jeglichen Zugriff auf Fable 5 und Mythos 5 durch ausländische Staatsangehörige, ganz unabhängig davon, ob diese sich in den USA aufhalten oder außerhalb, und einschließlich der eigenen ausländischen Mitarbeitenden von Anthropic. Eine kurzfristige Filterung auf Account-Ebene war damit praktisch nicht umsetzbar. In der Folge schaltete das Unternehmen beide Modelle für sämtliche Kunden weltweit ab. Alle übrigen Claude-Modelle blieben verfügbar.
Begründet wurde die Anordnung mit nationalen Sicherheitsinteressen. Konkrete technische Details habe das Schreiben nicht enthalten; nach Anthropics Verständnis geht die Behörde davon aus, dass eine Methode existiert, die Schutzmechanismen von Fable 5 zu umgehen („Jailbreak"). Anthropic befolgt die Verfügung, widerspricht ihr aber öffentlich. Die gefundene Schwachstelle sei eng begrenzt und mit anderen frei verfügbaren Modellen (wie z.B. ChatGPT 5.5) ebenso reproduzierbar. Das Unternehmen bezeichnet den Vorgang als Missverständnis und kündigte an, an einer Wiederherstellung des Zugangs zu arbeiten.
Es darf bezweifelt werden, dass die Abschaltung tatsächlich gerechtfertigt ist.
Der Vorgang steht nicht allein. Bereits im Februar 2026 hatte das US-Verteidigungsministerium Anthropic als Risiko in der Lieferkette für die nationale Sicherheit eingestuft, nachdem Anthropic die Nutzung der eigenen KI-Modelle für inländische Überwachungszwecke untersagt hatte. Für die Bewertung aus Kanzleisicht ist die politische Gemengelage zweitrangig. Entscheidend ist die Tatsache, dass ein kommerziell breit genutztes Modell binnen Stunden und ohne Vorwarnung nicht mehr erreichbar war, ohne Zutun und ohne Verschulden der Anwender.
Warum die Abschaltung ein Betriebsrisiko für Kanzleien ist
Für eine Kanzlei, die ihre Abläufe auf ein bestimmtes Modell aufgesetzt hat, ist eine solche Abschaltung ein Problem der Betriebskontinuität. Angenommen, eine Kanzlei nutzt ein leistungsstarkes Modell für definierte Arbeitsabläufe, oder aber in Form von KI-Agenten. Verschwindet dieses Modell von einem Tag auf den anderen, stehen die darauf abgestimmten Abläufe still. Eingespielte Prompts, Vorlagen und Integrationen, die auf das spezifische Verhalten des Modells abgestimmt waren, lassen sich nicht ohne Weiteres auf ein anderes Modell übertragen.
Hinzu kommt, dass die größten Modelle heute überwiegend von einer Handvoll US-Anbieter stammen. Prozesse, die auf Modellen genau dieser US-Anbieter basieren, unterliegen damit auch deren geopolitischem Risiko. Exportkontrollen, Sicherheitsauflagen oder Lizenzfragen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Nutzer.
Welche Handlungsspielräume Kanzleien haben
KI bleibt einsetzbar; die Lehre betrifft die Architektur. Das einzelne Modell sollte als austauschbares Bauteil geplant und nicht fest an einen Anbieter gebunden werden. Mehrere Ansätze helfen dabei:
- Den eigenen Ablauf verstehen. Wer dokumentiert, welcher Arbeitsschritt mit KI unterstützt wird und mit welchem Ziel, kann Anbieter sachlich vergleichen und im Bedarfsfall wechseln. Mühelos wird ein Wechsel dadurch nicht: Prompts und Ausgabeformate sind teilweise modellspezifisch und müssen neu erstellt und getestet werden. Dokumentiertes Prozesswissen senkt aber die Kosten, weil der Ablauf selbst nicht jedes Mal neu durchdacht werden muss.
- Anbieterrisiko und Rechtsraum unterscheiden. Eine Plattform, die mehrere Modelle ansprechen kann, verringert die Abhängigkeit von einer Quelle und federt den Ausfall einzelner Anbieter ab. Gegen eine Exportkontrolle wie im Fall Anthropic hilft das nur begrenzt: Modelle derselben Rechtsordnung können gemeinsam betroffen sein. Dass hier Opus 4.8 verfügbar blieb, machte ein Umschalten möglich; bei einer breiter gefassten Anordnung wäre dieser Weg versperrt. Für die meisten Kanzleien ist Austauschbarkeit damit vor allem ein Kriterium bei der Anbieterauswahl.
- Digitale Souveränität als Richtung. Ein Weg, Abhängigkeiten zu verringern, ist der Einsatz von Modellen mit europäischem oder lokalem Bezug. TellTale arbeitet mittelfristig darauf hin, sich unabhängiger von US-amerikanischen Modellen aufzustellen. Das ist ein erklärtes Ziel und kein abgeschlossener Stand. Auch dieser Weg hat Grenzen. Frei verfügbare oder europäische Modelle erreichen heute nicht durchgängig die Leistung der größten US-Systeme, und ein Eigenbetrieb bindet Ressourcen.
Einordnung
Aus dem Fall Anthropic folgt vor allem, dass die Verfügbarkeit eines Modells dieselbe Aufmerksamkeit verdient wie beispielsweise der Datenschutz. KI in der Kanzlei steht damit nicht infrage. Das Risiko liegt darin, ein einzelnes Spitzenmodell zur unverzichtbaren Grundlage täglicher Arbeit zu machen; dieses Risiko kann die Kanzlei nicht kontrollieren.
Praktisch heißt das: das Werkzeug als ersetzbar planen, das Prozesswissen im Haus behalten und sich nicht auf einen einzigen Anbieter festlegen. Die Lage um Fable 5 und Mythos 5 ist zum jetzigen Zeitpunkt offen; ob und wie schnell der Zugang zurückkehrt, ist nicht absehbar. Genau diese Unsicherheit ist der Grund, ein KI-Setup von Anfang an so zu bauen, dass es einen Modellwechsel verkraftet.
TellTale Consulting begleitet Steuerkanzleien bei der Einführung von KI – mit Blick auf Datenschutz, Berufsgeheimnis und die Frage, wie sich Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern verringern lassen.